Allgemeine Bedingungen und Konditionen

I. Allgemeine Reisebedingungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Brilliant Safaris & Adventures Ltd. (nachstehend "Reiseveranstalter" genannt). Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Reisenden (nachfolgend "Kunde" genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, der Reiseveranstalter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder von den Bedingungen des Kunden abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.‍

2. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, diese Bedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

II. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG DER REISE, BEZAHLUNG 

1. Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter ein individuelles Reiseangebot in englischer Sprache (Vertragssprache), mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage des individuellen Reiseangebotes und dieser Geschäftsbedingungen mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, per Post oder elektronisch an. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme des Reiseveranstalters zustande, über die der Kunde durch die Reisebestätigung informiert wird.

2. After the receipt of the tour confirmation, a down payment of 30 percent of the tour price shall be due and payable which will be off set against the complete tour price. The remainder of the tour price (in terms of shortly booked journeys: the complete tour price) shall be due and payable 45 days before the tour commences. The Customer pays any booked tour by wire transfer or regular bank telegraphic transfer, of which the Tour Operator will inform the Customer about their payment options. Any bank transfer fees will be met by the client. 

III. ERBRACHTE LEISTUNGEN; ÄNDERUNG DER REISELEISTUNGEN

1. Alle Leistungen, die Gegenstand des Reisevertrages sind, ergeben sich aus dem in der Reisebeschreibung enthaltenen Leistungsverzeichnis in Verbindung mit den Angaben in der individuellen Reisebestätigung.

2. Werden nach Vertragsschluss Änderungen wesentlicher Reiseleistungen notwendig, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden (z.B. Hotelreservierungen oder Mietwagen), so sind diese Änderungen nur zulässig, wenn sie gleichwertig oder höherwertig sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

IV. KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN

 1. Der Kunde kann den Reisevertrag jederzeit vor Beginn der Reise kündigen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die erbrachten Reiseleistungen und die entstandenen Aufwendungen in Höhe des Reisepreises verlangen. Dem Kunden wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Der Reiseveranstalter kann die Entschädigung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts des Kunden als pauschalierten Betrag in Abhängigkeit vom Buchungspreis verlangen:

– More than 45 days before date of arrival: Full Refund

– Change your dates for free, up to 14 days prior to arrival

– From 45 days before arrival & no shows: 100% cancellation fee of the total tour

Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der pauschal berechnete Wert.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der pauschalierten Rücktrittskosten eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern und hat in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen zu neutralisieren und nachzuweisen.

V. BEENDIGUNG DES VERTRAGS AUFGRUND HÖHERER GEWALTSAMKEIT

1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Reiseveranstalter kann für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 

2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere, wenn der Reisevertrag die Rückbeförderung vorsieht, um den Kunden nach Hause zu befördern. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Reiseveranstalter und vom Kunden je zur Hälfte zu tragen. Alle anderen zusätzlichen Kosten gehen jedoch zu Lasten des Kunden. 

VI. PFLICHTEN DES KUNDEN; RECHTSBEHELFE; FRISTSETZUNG VOR KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN

1. Der Kunde ist verpflichtet, die örtliche Reiseleitung oder den Reiseveranstalter selbst zu benachrichtigen und von der jeweiligen Person Abhilfe zu verlangen. Zu diesem Zweck hat der Reiseveranstalter dem Kunden die oben genannte Notfall-Telefonnummer mitgeteilt, die er zusammen mit den Kontaktinformationen des Reiseveranstalters in diesem Dokument angegeben hat. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann Abhilfe in Form einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung schaffen.

 2. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

VII. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist je Reise und Kunde auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Veranstalters für alle Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist je Kunde und Reise auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiseversicherung für seine Reise.

VIII. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Schadensminderung eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

IX. MITTEILUNGSFRISTEN; AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN; VERJÄHRUNG; ABTRETUNGSVERBOT 

1. Alle Ansprüche auf vertragliche Abhilfe und Schadensersatz hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise unter der dem Kunden mit der Reisebestätigung mitgeteilten Anschrift des Reiseveranstalters geltend zu machen. Nach Ablauf der Monatsfrist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Geltendmachung des Anspruchs verhindert worden ist. 

2. Ungeachtet der vorgenannten Fristen sind Ansprüche wegen Beschädigung, Verspätung oder Verlust von Reisegepäck im Zusammenhang mit Flügen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach internationalen Abkommen innerhalb von sieben Tagen bei Verlust von Gepäck und innerhalb von 21 Tagen bei Verspätung von Gepäck nach dessen Aushändigung anzuzeigen. Ebenso ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck nicht der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter anzuzeigen, wenn vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden sollen.

3. Vertragliche Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, wenn der Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters selbst noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines Erfüllungsgehilfen oder seines gesetzlichen Vertreters beruht. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag nach dem vertraglichen Ende der Reise. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie für alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

4. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter an Dritte ist unzulässig. Dies gilt nicht für eine Abtretung unter Familienangehörigen.

X. DATENSCHUTZ

Die vom Kunden dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für Zwecke der Kundenbetreuung erforderlich sind. Die Daten des Kunden werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

XI. VERSCHIEDENES

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages.

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